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   FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11   

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FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11 (https://dejure.org/2011,31806)
FG München, Entscheidung vom 30.08.2011 - 10 V 735/11 (https://dejure.org/2011,31806)
FG München, Entscheidung vom 30. August 2011 - 10 V 735/11 (https://dejure.org/2011,31806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder statistische Regeln - Bildung eines arithmetischen Mittels - Ansatz von Rohgewinnaufschlagsätzen aus Richtsatzsammlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schätzung einer Besteuerungsgrundlage für einen Einkommensteuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 1; AO § 162 Abs. 2 S. 2; AO § 158
    Gewinnzuschätzungen bei einem Restaurant

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnzuschätzungen bei einem Restaurant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • FG München, 22.01.2010 - 10 V 2438/09

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Grenzen der Hinzuschätzung von

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Für die Dauer des Einspruchsverfahrens hat das Finanzgericht (FG) mit Beschluss vom 22. Januar 2010 (Az.: 10 V 2438/09) Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt.

    Anderenfalls kann das Vermögen in der Regel nur dann als steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet werden, wenn mit einer dem Einzelfall angepassten Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuss aufgedeckt wird, mithin feststeht, dass die eingezahlten Beträge nicht aus den sogenannten ungebundenen Entnahmen oder aus anderen versteuerten oder steuerfreien Einkunftsquellen stammen können (vgl. etwa BFH-Urteile vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BStBl II 1986, 732; und vom 28. Januar 2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912 m.w.N.; FG München, Beschluss vom 22. Januar 2010 10 V 2438/09, n.v. juris).

    Im Streitfall ist der beschließende Senat - wie bereits beim Beschluss vom 22. Januar 2010 10 V 2438/09 - bei summarischer Prüfung der Auffassung, dass das FA zu Recht davon ausgegangen ist, dass die ASt hinsichtlich des am 6. März 2001 erfolgten Zuflusses von 216.992,40 DM keinen ausreichenden Herkunftsnachweis geführt haben.

    Der beschließende Senat hat jedoch weiter - wie bereits beim Beschluss vom 22. Januar 2010 10 V 2438/09 - Zweifel, ob ein Bezug zwischen der nicht ordnungsgemäßen Buchführung und dem ungeklärten Geldzufluss auf dem privaten Konto mit der für eine Schätzung erforderlichen Wahrscheinlichkeit hergestellt werden kann.

    b) Auch ist der beschließende Senat - wie bereits im Beschluss vom 22. Januar 2010 10 V 2438/09 ausgeführt wurde - der Auffassung, dass das FA keine Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung erstellt hat, die die Zuschätzungen dieses ungeklärten Geldzuflusses zu den Betriebseinnahmen begründen kann.

    d) Auch hat das FA nicht die Argumentation des Senats in seinem Beschluss vom 22. Januar 2010 (Az.: 10 V 2438/09) berücksichtigt und seine Kalkulation nicht auf verschieden Warengruppen gestützt.

    Das FA hat bereits aus dem ersten AdV-Beschluss des FG vom 22. Januar 2010 10 V 2438/09 nicht die nötigen Folgerungen gezogen und seine Schätzung nicht auf eine tragfähige Grundlage gestellt.

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Die Nachkalkulation ist eine anerkannte Schätzungsmethode, die - richtig angewendet - so zuverlässig ist, dass sie (sogar) die Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung widerlegen und in Höhe der errechneten Beträge nicht verbuchte Betriebseinnahmen nachweisen kann (BFH-Urteile vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430, 435, jeweils m.w.N.).

    Eine Nachkalkulation durch Ermittlung des durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatzes setzt die Aufteilung des Wareneinsatzes in mehrere unterschiedlich preiskalkulierte Warengruppen voraus (FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007, 2 K 229/04 (5), EFG 2008, 8; BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430).

  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Die Entscheidung über die Verwirkung der Säumniszuschläge hat ohne Antrag von Amts wegen zu erfolgen (BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351).
  • BFH, 10.02.2010 - V S 24/09

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, n.v. juris; vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Eine Nachkalkulation durch Ermittlung des durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatzes setzt die Aufteilung des Wareneinsatzes in mehrere unterschiedlich preiskalkulierte Warengruppen voraus (FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007, 2 K 229/04 (5), EFG 2008, 8; BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).
  • BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08, n.v. juris; vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • BFH, 24.10.2000 - V B 144/00

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134).
  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217, m.w.N.) und darf nicht den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen widersprechen (Seer in Tipke/Kruse, AO-/FGO-Kommentar, § 162 Rz. 29 [Jan. 2010] m.w.N.; FG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2007, 16 V 4691/06 A (E, U, F), EFG 2007, 814).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

  • BFH, 28.01.2009 - X R 20/05

    Ungeklärte Geldmittel bei Ehegatten in der Betriebsprüfung - betriebliche

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99

    Gewinnschätzung bei Landwirten

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant;

  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

  • BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89

    Vertretungsbefugnis von Steuerberatungsgesellschaften

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